Anstellung und Selbständigkeit

Anstellungsmöglichkeiten:

Privatpraxis: Die DentalhygienikerIn arbeitet vorwiegend im Anstellungsverhältnis oder als selbständiges Mitglied, im zahnärztlichen Team. In der zahnärztlichen Privatpraxis kann sie ihre erlernten Tätigkeiten in vollem Umfang ausüben, wie zBsp. Terminal-Anästhesien durchführen, Röntgenbilder anfertigen usw.

Selbständige DH in eigener Praxis: Im Kanton Zürich und in einigen weiteren Kantonen kann die DentalhygienikerIn selbständig eine Praxis führen. Die Gesundheitsbehörden behalten sich jedoch vor, über den Umfang des Tätigkeitsbereiches der selbständigen DentalhygienikerIn mitzubestimmen.
Das bedeutet, dass die selbständige DentalhygienikerIn in der eigenen Praxis, den Patienten nur ein eingeschränktes Behandlungsangebot anbieten kann. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, Röntgenaufnahmen anzufertigen, Terminal-Anästhesien und ohne Überweisung Therapien an den Zahnwurzeloberflächen unterhalb des Zahnfleisches durchzuführen.

Öffentlicher Dienst: Die DentalhygienikerIn findet aber auch in anderen Bereichen des Gesundheits- und Erziehungswesens, in Schulen, Kindergärten, Spitälern, Heimen, Zahnmedizinischen Kliniken der Universitäten oder Dentalhygieneschulen abwechslungsreiche Aufgaben.